Keine Einschränkung der Herstellergarantie: Laut der Gruppenfreistellungsverordnung der Europäischen Union erlischt die Herstellergarantie nicht, wenn während der Garantielaufzeit eine andere als die jeweilige Vertragswerkstatt an dem Fahrzeug nach den Herstellervorgaben gearbeitet hat. Für Ihren Neu- oder Jungwagen bieten wir Service, Wartung und Inspektion nach Herstellervorgaben. Unser geschultes und meistergeführtes Team beherrscht alle Reparatur- und Diagnosetechniken, auch für moderne Fahrzeuge.